Badewannenlifter kaufen: Krankenkassen-Zuschuss & Antragstellung

Badewannenlifter werden oft von der Krankenkasse bezahlt. Wir erklären wie du den Zuschuss beantragst, welche Voraussetzungen gelten und welche Modelle infrage kommen.

Ein Badewannenlifter kostet 200–600 €. Die gute Nachricht: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in vielen Fällen – du musst nur wissen wie.

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Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme?

  • Personen mit Pflegegrad 1–5
  • Personen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Nach Operationen mit ärztlicher Verordnung

Schritt-für-Schritt: Antrag stellen

Schritt 1: Zum Arzt

Lass dir vom Hausarzt oder Facharzt eine Verordnung für einen „Badewannenlifter“ ausstellen. Der medizinische Bedarf muss begründet sein.

Schritt 2: Krankenkasse kontaktieren

Reiche die Verordnung bei deiner Krankenkasse ein und beantrage die Kostenübernahme als Pflegehilfsmittel. Manche Kassen genehmigen online oder telefonisch.

Schritt 3: Sanktioniertes Sanitätshaus

Kaufe den Lifter bei einem Sanitätshaus, das mit deiner Kasse abrechnet – dann wird direkt abgerechnet ohne Vorleistung.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festbetrag für das Hilfsmittel. Die Zuzahlung beträgt 10% (mindestens 5 €, maximal 10 €). Privatversicherte: individuelle Regelung im Vertrag prüfen.

Fazit

Lass dir immer zuerst eine ärztliche Verordnung ausstellen, bevor du kaufst. Das spart bares Geld und vereinfacht die Abrechnung erheblich.

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